Nachhaltigkeit
Eine nachhaltige Entwicklung ist für die FINVENTIONS der Maßstab für eine langfristig orientierte Unternehmenspolitik, die sich nicht nur ökonomischen, sondern zugleich auch ökologischen und sozialen Herausforderungen stellt. Verantwortungsbewusst zu handeln ist für uns ein zentrales Unternehmensziel und gehört zu unserem Selbstverständnis.
Die nachfolgend formulierten Nachhaltigkeitsanforderungen definieren die Mindestanforderungen der FINVENTIONS an sich und ihre Lieferanten (im folgenden „Geschäftspartner“ genannt) zur Einhaltung von menschenrechtlichen, umweltbezogenen und unternehme-rischen Sorgfaltspflichten. Diese Nachhaltigkeitsanforderungen sollen auf diese Weise dazu beitragen, nachhaltiges Handeln im eige-nen Betrieb als auch in Lieferketten zu verankern.
Die Nachhaltigkeitsanforderungen sind verbindlich durch Lieferanten der FINVENTIONS für die Dauer der Geschäftsbeziehung als Mindeststandards einzuhalten. Etwaige vertragliche Vereinbarungen zwischen der FINVENTIONS und dem Geschäftspartner werden durch diese Nachhaltigkeitserklärung nicht verdrängt, ebenso Anforderungen aus sonstigen Gesetzen und Rechtsvorschriften, die über die Nachhaltigkeitsanforderungen hinausgehen.
Die FINVENTIONS strebt eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit ihren Geschäftspartnern an und übernimmt Verantwortung gegenüber den Geschäftspartnern, der Umwelt und der Gesellschaft. Wir erwarten daher auch von unseren Geschäftspartnern verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln im Rahmen des geltenden Rechts und der ökologischen, sozialen und ökonomischen Verantwortung eines jeden Unternehmens.
Wir übernehmen Ökologische Verantwortung
Ökologische Verantwortung
Wir leben und erwarten von unseren Geschäftspartnern im Hinblick auf die ökologische Verantwortung ebenso neben der Einhaltung umweltrechtlicher Standards und der Minimierung der Umweltbelastungen ein gelebtes Umweltmanagementsystem, das sich mindestens auf die nachfolgenden drei Bereiche konzentriert:
Minimierung der Umweltbelastung
Wir und unsere Geschäftspartner minimieren Umweltbelastungen und verbessern unsere Umweltschutzmaßnahmen kontinuierlich. Hierzu zählen insbesondere die Reduktion der CO2-Emissionen, ein sorgsamer Umgang mit Wasser sowie Maßnahmen zum Erhalt der Luft- und Bodenqualität.
Auf Verlangen legt der Geschäftspartner der FINVENTIONS einen Nachweis der eingeleiteten Maßnahmen vor. Der Geschäftspartner unterbreitet Vorschläge zur Verbesserung der Umweltleistung im Rahmen der Geschäftsbeziehung, definiert Ziele zur Reduzierung der Umweltbelastung und leitet daraus konkrete Maßnahmen ab.
Organisatorische Maßnahmen im Umweltmanagement
Wir und unsere Geschäftspartner betreiben nachweislich ein systematisches und organisatorisch verankertes Umweltmanagementsystem bspw. nach ISO 14001 oder der Branche entsprechend bzw. bauen dieses kontinuierlich auf.
Natürliche Ressourcen und Abfallmanagement
Wir und unsere Geschäftspartner verpflichten uns mit natürlichen Ressourcen sparsam umzugehen und wenn möglich, diese wieder zu verwenden. Zudem werden gemäß dem Minamata-Übereinkommen keine mit Quecksilber versetzten Produkte hergestellt und Quecksilber oder Quecksilberverbindungen im Herstellungsprozess verwendet. Außerdem werden die Produktion und Verwendung von Chemikalien, welche im Stockholmer Übereinkommen aufgelistet sind, nicht unterstützt. Bei der Verwendung von Konfliktmaterialien, die häufig der Finanzierung bewaffneter Gruppen dienen, müssen die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen an Sorgfaltspflichten und Überprüfungssysteme eingehalten werden. Bei Abfällen gilt das Prinzip „Vermeiden vor Verwerten vor Entsorgen“. Bei der Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen sind die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Insbesondere wird das Basler Übereinkommen über die grenzüberschreitende Verbringung von gefährlichen Abfällen und deren Entsorgung berücksichtigt.
Wir übernehmen Soziale Verantwortung
Soziale Verantwortung
Wir leben und erwarten im Hinblick auf die soziale Verantwortung neben der Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte die Einhaltung mindestens der nachfolgend aufgeführten Anforderungen:
Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte
Wir uns unsere Geschäftspartner erkennen die Menschenrechte an und halten sie ein. Dies gilt insbesondere für die Menschenrechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Generalversammlung der Vereinten Nationen sowie in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) kodifiziert sind.
Keine Kinder- und Zwangsarbeit oder jegliche Formen der Sklaverei
Das Mindestalter unserer Mitarbeitenden und der unserer Geschäftspartner steht im Einklang mit den Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 138. Das Mindestalter darf weder unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, noch unter 15 Jahren liegen.
Die schlimmsten (i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 LkSG) Formen der Kinderarbeit gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 182 sind verboten und werden durch uns und unsere Geschäftspartner entschieden abgelehnt. Zwangsarbeit etwa in Folge von Schuldknechtschaft oder Menschenhandel, Folter oder unfreiwilliger Häftlingsarbeit wird durch uns und unsere Geschäftspartner nicht praktiziert, toleriert oder unterstützt. Strengere lokale rechtliche Maßstäbe sind vorrangig zu beachten. Jegliche Formen der Sklaverei, sklavenähnlicher Praktiken, Leibeigenschaft oder anderer Formen von Herrschaftsausübung oder Unterdrückung im Umfeld der Arbeitsstätte, etwa durch extreme wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung und Erniedrigungen werden kategorisch abgelehnt.
Sicherstellung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Wir und unsere Geschäftspartner gewährleisten die entsprechende Arbeitssicherheit für alle Mitarbeitenden, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Dabei werden mindestens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz eingehalten.
Wir und unsere Geschäftspartner sorgen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforderungen formulieren oder diese fehlen. Hierzu gehören: hinreichende Sicherheitsstandards, geeignete Schutzmaßnahmen, Maßnahmen zur Verhinderung übermäßiger körperlicher und geistiger Ermüdung insbesondere durch eine geeignete Arbeitsorganisation in Bezug auf Arbeitszeiten und Ruhepausen, angemessene Ausbildung und Unterweisung von Beschäftigten.
Wahrung der Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen
Wir und unsere Geschäftspartner gestehen den Mitarbeitenden das Recht zur Bildung und den Beitritt zu Gewerkschaften, das Recht auf Kollektivverhandlungen sowie das Streikrecht zu. Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung ist gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 98 kein Grund für Ungleichbehandlung.
Die Gründung, der Beitritt und die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft darf nicht als Grund für ungerechtfertigte Diskriminierungen oder Vergeltungsmaßnahmen genutzt werden.
Gewährleistung der Gleichbehandlung
Wir und unsere Geschäftspartner schließen jede Form der Diskriminierung (aufgrund ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Familienstand, körperlicher Merkmale, Geschlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität, politischer Meinung, Schwangerschaft, sozialer Herkunft, nationaler Abstammung, Gesundheitsstatus oder anderer rechtswidriger Kriterien) mindestens entsprechend den Benachteiligungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Alle Mitarbeitenden sind vor unmittelbarer/mittelbarer Benachteiligung (bspw. bei Einstellung, Beförderung, Vergütung, Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung, etc.) sowie Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexueller Art, zu schützen.
Gewährleistung fairer Entlohnung
Wir und unsere Geschäftspartner zahlen den Mitarbeitenden für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreichende und angemes-sene Vergütungen und Sozialleistungen. Der angemessene Lohn ist mindestens der nach dem anwendbaren Recht festgelegte Min-destlohn und bemisst sich ansonsten nach dem Recht des Beschäftigungsortes. Er hält gesetzliche Standards und Bestimmungen wie Mindestlöhne ein. Gibt es in dem Land keine gesetzlichen Standards, so ist das Entgelt so zu bemessen, dass es gemäß der Interna-tionalen Arbeitsorganisation (ILO) Konvention 131 die Anforderungen über die Bestimmung von Mindestlöhnen deckt.
Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen
Wir und unsere Geschäftspartner gewährleisten faire Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeitenden. Wir halten nationale Gesetze und Verordnungen über Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit, Arbeitspausen und Urlaub sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein. Entsprechend gilt die Verpflichtung, eine maximale tägliche Arbeitszeit von acht Stunden oder eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden einzuhalten, sowie eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden alle sieben Tage und maximal 12 Stunden freiwillige Überstunden pro Woche (gemäß der durch die Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Kernarbeits-normen) einzuhalten.
Vermeidung von schädlichen Umwelteinflüssen gemäß LKSG
Wir und unsere Geschäftspartner vermeiden die Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs, die
a. die natürlichen Grundlagen zum Erhalt und der Produktion von Nahrung erheblich beeinträchtigt,
b. den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser verwehrt, den Zugang zu Sanitäranlagen erschwert oder zerstört oder
c. die Gesundheit einer Person schädigt.
Schutz vor Zwangsräumung und dem Entzug von Land
Wir und unsere Geschäftspartner führen keine widerrechtlichen Zwangsräumungen durch. Zudem wird kein Land, Wald oder Gewässer widerrechtlich entzogen, erworben oder bebaut, welches die Lebensgrundlage einer Person sichert.
Angemessene Beauftragung und Nutzung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte
Wir und unsere Geschäftspartner verpflichten uns dazu, keine privaten oder öffentlichen Sicherheitskräfte zu beauftragen oder zu nutzen, wenn aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle die Gefahr von Folter und der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung droht oder die Verletzung von Leib oder Leben besteht oder die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigt wird.
Angemessene Beauftragung und Nutzung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte
Wir und unsere Geschäftspartner verpflichten uns dazu, keine privaten oder öffentlichen Sicherheitskräfte zu beauftragen oder zu nutzen, wenn aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle die Gefahr von Folter und der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung droht oder die Verletzung von Leib oder Leben besteht oder die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigt wird.
Wir übernehmen Ökonomische Verantwortung
Ökonomische Verantwortung
Wir erwarten im Hinblick auf die ökonomische Verantwortung die Einhaltung der Regelung zu einem freien Wettbewerb und tolerieren keinen Verstoß gegen Compliance-Regelungen im Zusammenhang mit Anti-Korruptionsregelungen und Anti-Geldwäscheregelungen.
Einhaltung der rechtlichen Anforderungen
Wir und unsere Geschäftspartner sorgen für einen ausreichenden Umweltschutz, um Gefährdungen für Mensch und Umwelt zu vermeiden. Hierbei erfüllen wir mindestens die lokalen bzw. nationalen rechtlichen Anforderungen. Es sollte ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtssicherheit etabliert haben.
Freier Wettbewerb
Wir und unsere Geschäftspartner verpflichten uns, die Gesetze zum Schutz des freien Wettbewerbs einzuhalten und uns auf dem Markt fair zu verhalten. Wir und unsere Geschäftspartner treffen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die einen freien Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen.
Keine Korruption
Wir und unsere Geschäftspartner halten die anwendbaren Anti-Korruptions-Gesetze ein und akzeptieren keine Form von Korruption oder Bestechung und lassen uns in keiner Weise darauf ein. Hierzu zählen auch sämtliche Handlungen, die als solche ausgelegt werden könnten.
Keine Geldwäsche
Wir und unsere Geschäftspartner halten die anwendbaren Gesetze zur Geldwäscheprävention ein und kommen der Meldepflicht bei Verstößen ordnungsgemäß nach.
Wir übernehmen Beschwerdeverfahren und Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen
Beschwerdeverfahren und Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen
Meldeverfahren
Wir und unsere Geschäftspartner, dessen Mitarbeiter oder Subunternehmer verpflichten sich, bei Verstößen, Informationen oder Erkenntnissen zu möglichen Verstößen gegen die Nachhaltigkeitsanforderungen einander zu melden.
Präventionsmaßnahmen der FINVENTIONS gegenüber einem unmittelbaren Zulieferer
Sollten wir konkrete Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch den Geschäftspartner haben, hat jener die Überprüfung der Einhaltung der Nachhaltigkeitsvereinbarung bei ihm vor Ort nach vorheriger Abstimmung zu ermöglichen. Der Geschäftspartner muss die Kontrollen aktiv und angemessen unterstützen.
Die FINVENTIONS hat das Recht, weitere Informationen über Belange der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility – CSR) oder Nachhaltigkeit mittels Selbstauskünften der Geschäftspartner (z. B. EcoVadis) anzufordern und zu erhalten, falls dies für notwendig erachtet wird. Auf Verlangen der FINVENTIONS geben die Geschäftspartner Auskunft zu den ergriffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen.
Abhilfemaßnahmen
Verletzungen dieser Nachhaltigkeitsanforderungen sind durch uns oder unsere Geschäftspartner zu beenden bzw. das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Sofern das nicht in einer absehbaren Zeit möglich ist, muss ein Konzept zur Beendigung samt Zeitplan, Maßnahmen und Zielen erstellt sowie einander vorgelegt und die Umsetzung bestrebt werden. Die Umsetzung muss dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Konsequenzen bei Verstößen
Bei einem Verstoß durch uns oder unsere Geschäftspartner gegen die hier dargestellten Nachhaltigkeitsanforderungen ist die FINVENTIONS nach den Bestimmungen des LkSG dazu berechtigt, die Geschäftsbeziehung temporär auszusetzen, während Bemühungen zur Risikominimierung ergriffen werden. Die Beendigung der Geschäftsbeziehung ist geboten, wenn:
a. die Verletzung einer geschützten Rechtsposition oder einer umweltbezogenen Pflicht als sehr schwerwiegend bewertet wird,
b. die Umsetzung der in einem Konzept erarbeiteten Maßnahmen nach Ablauf der im Konzept festgelegten Zeit keine Abhilfe bewirkt,
c. der FINVENTIONS keine anderen milderen Mittel zur Verfügung stehen und eine Erhöhung des Einflussvermögens nicht aussichtsreich erscheint.
Wir und unsere Geschäftspartner erklären hiermit, dass wir gemeinsam die vorstehenden Anforderungen zur Kenntnis genommen haben, umsetzen und bereit sind, die Einhaltung der Anforderungen durch die Abgabe einer Selbstauskunft (z.B. EcoVadis Rating) zu dokumentieren.
Sollte die FINVENTIONS konkrete Bedenken im Hinblick auf die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen durch den Geschäftspartner haben, ist dieser grundsätzlich auch bereit, dem betreffenden Unternehmen nach vorheriger Abstimmung mit ihm zu ermöglichen, die Einhaltung der Nachhaltigkeitsvereinbarung bei ihm vor Ort zu überprüfen.
Dieses Dokument ist eine wechselseitig und an einander gerichtete Erklärung der FINVENTIONS sowie unserer Geschäftspartner, mit denen wir Vertragsbeziehungen haben oder haben werden.
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